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Vorbeugender Brandschutz

Allgemeines

Da Brände in Wohnräumen meist mit einer sehr großen Zerstörung einher gehen, ist es wichtig das Risiko für ein Feuer in den eigenen vier Wänden so weit wie möglich zu verringern.

Neben der aktiven Hilfeleistung im Brandfall, ist es auch eine wichtige Aufgabe der Feuerwehr, die Bevölkerung in Bezug auf vorbeugenden Brandschutz zu informieren. Dazu zählen Verhaltensmaßnahmen, aber auch Feuerlöschüberprüfungen etc.

Verhaltensmaßnahmen

Offene Flammen nie unbeaufsichtigt lassen

Das sind z.B. offene Kamine und Kerzen aller Art (Kerzen für Tischdekoration, Adventkranzkerzen, Teelichter, Christbaumkerzen, ...). Kerzen nur auf nicht brennbare Unterlage stellen. Auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien achten. Bereiten Sie rechtzeitig geeignete Löschmittel vor: Feuerlöscher, ein Kübel mit Wasser, ...

Speisen am Herd oder im Backrohr nie unbeaufsichtigt lassen

Wenn Fett überhitzt wird, fängt es auch ohne Zündfunken zu brennen an. Wenn Wasser in einem Kochtopf verdampft ist, kann das übrige Kochgut unter extremer Rauch- und Rußentwicklung verschmoren und damit die Wohnung unbewohnbar machen. Im Extremfall kann auch das Kochgut zu brennen beginnen. Fettbrände löscht man am Besten mit dem Deckel, der zur Pfanne gehört, oder mit einer Löschdecke. Daher sollten diese immer griffbereit sein.
Fettbrände NIEMALS mit Wasser löschen!

Defekte elektrische Geräte nicht verwenden

Entweder durch ein neues Gerät ersetzen oder von Fachpersonal reparieren lassen.

Defekte elektrische Anlagen nicht in Betrieb nehmen

Defekte unbedingt von Fachpersonal reparieren lassen. Beispiele für eine defekte elektrische Anlage: Der Schutzschalter fällt ohne ersichtlichen Grund, Brandgeruch im Verteilerkasten, ...

Elektrische Geräte NICHT abdecken

Leuchten entwickeln oftmals starke Hitze am Leuchtmittel. Heizstrahler und Heizkörper nicht zu trocknen von feuchter Kleidung oder Tüchern verwenden.

Wartung und Überprüfung von Hausanlagen

Dazu gehört sowohl die Wartung der Heizung als auch das regelmäßige Kehren der Kamine. Außerdem sollten Hausbesitzer:innen auch die Blitzschutzanlage regelmäßig überprüfen lassen.

Alarmieren der Feuerwehr

Notrufnummer: 122

Bei jedem Notruf ist mitzuteilen:
- WO brennt es?
- WAS brennt?
- WIE VIELE Verletzte gibt es? (Sind Menschen in Gefahr?)
- WER ruft an?

Feuerwehr am Haupteingang der angegebenen Adresse empfangen!

Wenn eine Flucht möglich ist

- Fenster im Brandraum schließen
- Alle Türen hinter sich schließen
- Mitbewohnende verständigen
- Fenster von Fluchtwegen öffnen
- Keine Aufzüge verwenden

Wenn man vom Brand eingeschlossen ist

- Sich vom Brandherd entfernen
- Türen zwischen sich und dem Brandherd schließen
- Türritzen abdichten (z.B.: feuchtes Handtuch)
- Fenster öffnen
- Um Hilfe rufen, winken, telefonieren
 

Löschen

- Mit vorhandenen Kleinlöschgeräten (Feuerlöscher, Löscheimer, Löschdecke) Entstehungsbrände bekämpfen.
- Von vorne nach hinten und von unten nach oben löschen.
- Ist die Kleidung von Personen in Brand geraten, so sind diesen schwere Decken oder Stoffe (kein Kunststoff) überzuwerfen. 

Feuerlöscherüberprüfung

Jeder Feuerlöscher muss alle zwei Jahre überprüft werden. Das nächste Prüfdatum kann auf der gelben Prüfplakette abgelesen werden. Aus diesem Grund bietet die FF Landshaag alle zwei Jahre eine Überprüfung der Feuerlöscher für die Bürger:innen im Feuerwehrhaus an.

Weiters ist darauf zu achten, dass Feuerlöscher, die älter als 20 Jahre sind oder Schaumlöscher mit fluorhaltigem Schaummittel, keine Verlängerung der Prüfplakette bekommen.