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Verhalten bei Verkehrsunfällen

Allgemeines

Verkehrsunfälle können weitreichende Folgen für alle Beteiligten mit sich bringen. Im schlimmsten Fall werden die Insaßen eines Fahrzeugs im Innenraum, durch eine vom Unfall verformte Karosserie eingeklemmt. In diesem Fall ist ein Eingreifen der Feuerwehr mit schweren Rettungsgerät unvermeidbar. Um diese Arbeit so effizient und patientenschonend wie möglich zu gestalten, gibt es einige Verhaltensmaßnahmen die jede:r Beteiligte oder Ersthelfer:in an der Unfallstelle treffen kann.

Verhaltensmaßnahmen

Alarmierung

Sind bei einem Verkehrsunfall Personen zu Schaden gekommen, ist sofort eine Einsatzorganisation, zumindest die Polizei, zu verständigen.

Notrufnummern: 122, 133, 144

Bei jedem Notruf ist mitzuteilen:
- WO ist der Unfall passiert?
- WAS ist passiert?
- WIE VIELE Verletzte gibt es? (Sind Menschen in Gefahr?)
- WER ruft an?

Einsatzkräfte in Empfang nehmen!

Absicherung der Unfallstelle

An jeder Unfallstelle muss eine Absicherung aufgebaut werden. Dies kann durch das Aufstellen eines Pannendreiecks und der Aktivierung der Warnblinkanlage erfolgen. 

Abstände der Absicherung zur Unfallstelle:
- Ortsgebiet: ca. 50 m
- Freilandstraße: ca. 150-250 m
- Autobahn: ca. 400 m 

Erste-Hilfe leisten

Es ist verpflichtend für jeden Verkehrsteilnehmenden bei einem Unfall Erste-Hilfe zu leisten. 

Falls keine Gefahr vom Fahrzeug ausgeht und die Person nicht mehr selbstständig aussteigen kann, soll die Person im KFZ verbleiben, bis die Rettungskräfte die Person befreien, um eventuelle Rückenschäden zu verhindern.

Alarmierung

Sind keine verletzten Personen beteiligt, befinden sich weder Umwelt oder Sachgegenstände in Gefahr, sind keine Einsatzkräfte zu verständigen.

Die Bergung und der Abtransport von eventuell beschädigten Fahrzeugen obliegt dem Abschleppdienst.

Absicherung der Unfallstelle

An jeder Unfallstelle muss eine Absicherung aufgebaut werden. Auch wenn keine Schäden vorliegen. Dies kann durch das Aufstellen eines Pannendreiecks und der Aktivierung der Warnblinkanlage erfolgen. 

Abstände der Absicherung zur Unfallstelle:
- Ortsgebiet: ca. 50 m
- Freilandstraße: ca. 150-250 m
- Autobahn: ca. 400 m 

Rettungskarte

Rettungskarten sind Blätter im A4-Format, auf denen ein Auto in Schnittzeichnungen von oben und von der Seite dargestellt ist. Die Rettungskarte zeigt den Einsatzkräften wo Karosserieversteifungen, Batterie, Gurtstraffer, Airbags, Gasgeneratoren zum Zünden der Airbags, etc. sich befinden. Da Autos immer sicherer werden, sind immer mehr von diesen Bauteilen in Autos vorhanden.

Die Rettungskarte sollte im Fahrzeug leicht erreichbar mitgeführt werden. Entweder gefaltet hinter der Fahrer-Sonnenblende oder in einer selbstklebenden Tasche, die an der Windschutzscheibe angebracht wird. Damit die Einsatzkräfte sofort wissen, dass eine Rettungskarte vorhanden ist, sollten Sie einen Aufkleber auf der Fahrerseite der Windschutzscheibe anbringen. Solche Aufkleber erhalten Sie z.B. bei den Automobilklubs.

Rettungskarten kann man sich im Internet downloaden. U.a. bieten auch die Automobilklubs dieses Service an. Sie können natürlich auch bei Ihrem Fahrzeughändler anfragen. Wichtig ist, dass Sie die Rettungskarte in Farbe ausdrucken.

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